Kirchliche Hochzeit "damals"
Ab dem 10. Jahrhundert unterstützte die Kirche die Monogamie und die Unauflösbarkeit der Ehe und so setzte sich allmählich die rechtlich bindende und sozial absichernde monogame Ehe durch. Spätestens ab dann war die Hochzeit das größte und schönste Fest der Familie und daran hat sich bis heute kaum etwas geändert.
"Einheiraten" in das Dorf
Wenn früher eine Braut aus einem Nachbarort in einen örtlichen Hof einheiratete, kam sie am Freitag vor der Hochzeit mit dem sogenannten Brautwagen zu ihrem zukünftigen Heim gefahren.
Kam die Braut aus reichem Hause, wurde dieser getreu dem Motto „wir zeigen, was wir haben“ mit dem ausgestellten Heiratsgut auffällig durch das Dorf gefahren. Er zeigte den künftigen Hausstand der wohlversorgten Braut mit aller Offenheit, so dass jeder im Dorf sehen konnte, was die Braut in die Ehe mitbrachte.
QUELLE: Heinrich Seibel: Chronik des Dorfes Bürgeln. Burgwald‐Verlag, Bürgeln 1978.
Je nach Vermögen der Braut wurde zwei- oder vierspännig gefahren und die Pferde sowie die Peitsche waren reich mit Bändern, Kränzen und Sträußen geschmückt. Der Leiterwagen war manchmal auf eine Länge von über 7 Metern auseinandergezogen, um das ganze Hab und Gut aufnehmen zu können.
Die Beladung des Wagens mit den wertvollen Truhen, die mit Wäschestücken und Küchengeräten befüllt waren, der Schränke, des Tisches mit den vier Stühlen, des Bettes mit den beiden Nachtschränkchen, der Spiegelkommode und der Wiege übernahm in der Regel der Dorfschreiner.
Auch die Körbe, Eimer und Töpfe mussten so verladen werden, dass bei der oft holprigen Fahrt nichts kaputt ging, der Wagen aber möglichst stattlich aussah und sich die Aussteuer im schönsten Licht zeigte.
Der mächtige Leiterwagen war mit dem feinsten und längsten Flachs befüllt, den man auch durch die Leitern sehen konnte. Auf diesem erfolgte der kunstvolle Aufbau des Hausstandes und darüber das vollständig aufgeschlagene Bett mit den roten Schleifen und Bändern an den Ecken. Ganz oben prangte das damalige Symbol der Frauenarbeit: Das Spinnrad, welches im Laufe der Zeit (mit dem Niedergang der Leinenweberei) durch eine Nähmaschine ersetzt wurde.
Die aufgeladenen Wäschestücke waren gewöhnlich vom Vater gewebt worden und zwei Überzüge, 12 Hemden, Taschentücher und Handtücher bildeten zusammen mit einigen Tischtüchern eine reiche Ausstattung.
QUELLE: Heinrich Seibel: Chronik des Dorfes Bürgeln. Burgwald‐Verlag, Bürgeln 1978.
Nach alter Anschauung musste die Braut ihr Essen für die ersten drei Monate (oder gar bis zur nächsten Ernte) mitbringen, daher verlud man die Hälfte des Wagens mit Säcken voll Kartoffeln und Getreide. Die Braut sollte sich nicht von dem fremden Haushalt aushalten lassen, ohne dass sie selbst mitgearbeitet hat.
Die Braut sowie die nahen Verwandten setzten sich vorne auf den Wagen, wobei die Braut oft auf einer Kiste oder Lade saß.
In Bürgeln hielten vor allem die jungen Burschen die Wagen regelmäßig auf und sie musste dann durch einen Umtrunk oder eine Geldspende wieder freigekauft werden. Oft wurde den Kindern Geld ausgeworfen und sie machten sich gierig über die Nickel- und Kupfermünzen her, ehe der Wagen die Fahrt zum Haus des Bräutigams fortsetzen konnte.
Hier kamen dann alle Nachbarn, Freunde und Verwandte zum bestaunen des Brautwagens vorbei und die Braut beschenkte alle Familienmitglieder mit einem Brautstück - meist Kleiderstoffe, Tischdecken oder andere praktische Dinge des Alltags.
"Dorfinterne" Heirat
Das „Auswärts heiraten“ kam jedoch nur selten vor, am liebsten heirateten sich die Einheimischen gegenseitig und jahrelange Bekanntschaften, manchmal schon seit der Schulzeit, waren keine Seltenheit. Hier gestaltete sich der Auszug vom Elternhaus dann ohne besondere Förmlichkeiten. Allerdings galt die Regel, dass je lauter geweint und je mehr geschrieen wurde, desto gewisser werde der Zusammenschluss sein.
Am Tag der Hochzeit, meist der Sonntag, ging es mit großem Zuge vom Hochzeitshaus zur Alten Kirche. Zu alter Zeit bewegte sich der dörfliche Hochzeitszug streng geordnet nach Alter und Ansehen zur Kirche, wie es die alte agrarische Gesellschaft vorschrieb.
QUELLE: Heinrich Seibel: Chronik des Dorfes Bürgeln. Burgwald‐Verlag, Bürgeln 1978.
Der Bräutigam trug den schwarzen Kirchenrock mit einem von der Braut gekauften Stäußchen am Aufschlag und schwarze Hosen.
Die Braut trug die ortsübliche feierliche Abendmahlstracht mit gestärkter weißer Haube und darüber war ein sehr buntes Jungfern- oder Brautkränzchen gebunden, welches vom Bräutigam gekauft worden war. Das Kränzchen hatte den größten sichtbaren Symbolwert für dieses Ereignis.
QUELLE: Heinrich Seibel: Chronik des Dorfes Bürgeln. Burgwald‐Verlag, Bürgeln 1978.
Haube und Kränzchen durften laut Kirchenordnung aber nur getragen werden, wenn noch kein Kind unterwegs war. Andernfalls gab es später unter Wahrung des Datenschutzes (es wurden keine Namen genannt) von der Kanzel herab eine Rüge.
Bei der anschließenden Hochzeitsfeier aß das Brautpaar von einem Teller und trank aus nur einem Glas. Diese schöne Sitte sollte ihre Zusammengehörigkeit für alle Zeiten versinnbildlichen.
(Diverse Quellen, unter anderem persönliche Erzählungen sowie Dorfchronik „Bürgeln – ein historisches Ohmtaldorf“ von Heinrich Heimrich, Burgwald-Verlag, Bürgeln 1978, zu finden auf der Homepage www.buergeln.de)
Standesamtliche Trauung
Zur standesamtlichen Angelegenheit wurde die Hochzeit übrigens durch Martin Luther, welcher 1530 in seiner Schrift „Von Ehesachen“ schrieb: „Es kann ja niemand leugnen, dass die Ehe ein äußerlich, weltlich Ding ist, wie Kleider und Speise, Haus und Hof weltlicher Oberheit unterworfen“. Er forderte damit, dass die weltlichen Autoritäten die Eheschließung übernehmen und rechtlich regeln sollten.
Wenn Sie in unserer Kirche standesamtlich heiraten möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt in Cölbe unter standesamt@coelbe.de. Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen für eine Hochzeit, welche Unterlagen Sie benötigen und auch welche Termine noch frei sind.
Eine standesamtliche Trauung kann übrigens im Standesamt Ihrer Wahl stattfinden und muss nicht im Wohnsitz von einem der Ehepartner liegen.
Wir freuen uns, wenn sich sich für unseren Trau(m)ort entscheiden!